Genau 19.199,99 Euro hatte ein Anleger in der Hoffnung auf seine sichere Altersvorsorge in seine Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG investiert. „Und er bekommt jeden Cent davon zuzüglich Zinsen zurück“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der den Schadensersatz für seinen Mandanten am Landgericht München I durchgesetzt hat. „Das Gerichte folgte unserer Argumentation, dass die Anlageberatung fehlerhaft war und diese Falschberatung ursächlich für die Beteiligung an der Fondsgesellschaft war“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.
Allein die Umstände, die im März 2009 zur Beteiligung an der Kapitalanlage führten, waren schon dubios: Der Kläger hatte sich eigentlich auf eine Stellenanzeige gemeldet. Doch im Rahmen des Einarbeitungsgesprächs wurde ihm die Beteiligung an dem Fonds angeraten, der zu diesem Zeitpunkt noch unter den Namen Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. SafeInvest KG firmierte. Statt mit einem neuen Job ging der Kläger mit der Beteiligung an einer Kapitalanlage aus dem Gespräch heraus. Er hatte sich mit 19.500 Euro beteiligt, wovon er 15.000 Euro in einer Einmalzahlung entrichtete und den Rest in monatlichen Raten. So kam der Betrag von 19.199,99 Euro zu Stande. Zudem nahm der Kläger noch an mehreren Schulungen teil, zu einer Anstellung als Anlageberater ist es allerdings nie gekommen.
Ebenso wenig sind Ausschüttungen an den Anleger geflossen, so dass er schließlich im Juni 2018 Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machte. Die Beteiligung an dem Opalenburg-Fonds sei ihm als sichere Geldanlage schmackhaft gemacht worden, wobei das Geld in Immobilien in München investiert werden sollte. In welche Objekte konkret investiert werden sollte, stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, es sollten aber nur solche Immobilien sein, die den strengen Qualitätskriterien des Fonds entsprechen. Dass das Geld auch in andere Immobilien fließen kann und über 30 Prozent der finanziellen Mittel des Fonds in hoch spekulative Private Equity Anlagen investiert werden sollten, wurde hingegen verschwiegen. „Auch über die bestehenden Risiken wurde unsere Mandant nicht aufgeklärt. Weder über die Möglichkeit, dass Ausschüttungen ausbleiben oder zurückgefordert werden können noch über das Teilverlust- bzw. Totalverlustrisiko. Darüber hinaus fand auch keine Aufklärung über die hohen Provisionen statt“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Das Landgericht München entschied, dass es nur durch die Verletzung dieser Aufklärungspflichten überhaupt zur Beteiligung an der Kapitalanlage gekommen sei. Dem stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger das Beratungsprotokoll unterschrieben und dabei den Hinweis, dass es sich um eine spekulative Kapitalanlage handelt, offenbar nicht registriert habe. Denn das Beratungsprotokoll sei als reine Formalie dargestellt und derartige Hinweise bagatellisiert worden. Zudem seien die Hinweise von den Ausführungen der Vermittlerin, dass es sich um eine sichere Geldanlage handelt, völlig überlagert gewesen. Für die Beteiligung an der Kapitalanlage sei letztlich nur die mündliche Beratung maßgeblich gewesen.
Die Opalenburg Vermögensverwaltungs AG müsse sich die Falschberatung der Vermittlerin zurechnen lassen und dem Kläger die 19.119,99 Euro gegen die Abtretung aller Ansprüche aus der Beteiligung zurückzahlen, so das LG München.
„Das Urteil zeigt, dass Opalenburg-Anleger ihr Geld nicht abschreiben müssen, sondern durchaus gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.
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